Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umzüge, Lagerung und Neumöbel-Logistik

Leistungen im Bereich Umzüge, Lagerung und Neumöbel-Logistik werden von EWALD UMZUG, einer Marke der Ahnefeld Möbel-Logistik GmbH & Co. KG Minden, auf Grundlage folgender Geschäftsbedingungen erbracht:

Bei der Beförderung und Lagerung von Umzugsgut arbeiten wir ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen und den zugehörigen Haftungsinformationen.

Bei der Einlagerung von Umzugsgut von Nichtverbrauchern finden die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) Anwendung.

Bei der Lagerung und Digitalisierung von Akten arbeiten wir auf Grundlage der AGB-Akten.

In allen übrigen Fällen arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – (ADSp 2017) und, soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB, Stand März 2006. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen (in Ziffer 23) hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regel-haftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

Bei internationalen Transportleistungen gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

Schlichtungsstelle Umzug

Wir sind verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die ,Schlichtungsstelle Umzug‘ beim

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.,
Schulstraße 53,
65795 Hattersheim,
www.schlichtungsstelle-umzug.de.